Odin Lebt ! Alte-Neue Heiden
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Beitrag von Lilly Sa Jan 22 2011, 17:43

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(germ. thengaz, ahd. ding „Sache”, „Rechtssache”, „Gerichtsversammlung”, „Versammlung”) Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtet von der germanischen Volksversammlung, jeweils zu Halbmond oder Vollmond. Der Versammlung steht ein Priester vor, hier werden alle wichtigen Gegenstände, auch Gerichtsverfahren, verhandelt (TACITUS, Germania, 11 u. 12).
Die gesamte Versammlung, auch der Thing der Asen, steht unter dem Schutz des Gottes Tyr.
Recht, Juristerei
Die nordischen Asen hielten täglich an einer der Wurzeln des Weltenbaums Yggdrasil Gericht (Edda, Grimnirlied, 27).
Gott der Gerechtigkeit ist der Balder (BELLINGER, 70), des Gerichts Tyr oder Ziu.
Ein streitschlichtender Gott ist Balders Sohn Forseti, der in seinem Saal Glastheim wohnt (Grimnirlied, 15) „und alle, die sich in Rechtstreitigkeiten an ihn wenden, gehen verglichen nach Hause. Das ist der beste Richterstuhl für Götter und Menschen” (Gylfaginning, 32).
Die Germanen nannten ihre Versammlungen, bei denen auch Recht gesprochen wurde, Thing.
Der Gott Tyr, der dem Thing vorstand, hatte einen Speer als Symbol seiner göttlichen Rechtsprechung (BELLINGER, 484).
Göttin der Gerechtigkeit und der Wahrheit und Beschützerin der Angeklagten ist nach der Edda die Asin Syn (GRIMM, 257).
Während der Hexenverfolgungen übten Hexenriecher ihre spezielle Art der Rechtspflege, indem sie zum Beispiel mit der Nadelprobe unempfindliche Stellen (Hexenmale) am Körper der Verdächtigten auszumachen versuchten (PICKERING, 218f.).
Gerichtszauber
Im altertümlichen Gerichtsverfahren galt das Gottesurteil oder Ordal als sicheres Beweismittel. Der Angeklagte wurde dazu höchster Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt (Feuer-, Wasserprobe, Zweikampf), überlebte er unversehrt, so hatte Gott zu dessen Gunsten eingegriffen und seine Unschuld erwiesen.
Des Mordes Beschuldigte führte man zur aufgebahrten Leiche. Fing diese in Gegenwart des Angeklagten erneut an zu bluten, so war der Täter durch diese Bahrprobe erkannt.
Ein Zauber für die, welche vor Gericht müssen, geht wie folgt
Beim Überschreiten der Schwelle mit dem rechten Fuß soll man heimlich die Verse vor sich hin sprechen:
„Ich trete aus dem Haus,
Da man trägt drei tote Männer heraus;
Der erste hat keinen Kopf,
Der zweite hat kein Herz,
Der dritte hat keine Zunge.
Ein Aberglaube aus dem Württembergischen besagt: „wer mit rechtem fuss zuerst in die gerichtsstube tritt, gewinnt.” (GRIMM, A. 671)
Empfohlen wird auch, Schöllkraut zusammen mit dem Herzen eines Maulwurfs mit sich zu führen. Diese Mischung soll bei Rechtsstreitigkeiten zum Sieg verhelfen.
Ebenso soll der Hämatit seinen Besitzer zum Sieg in jedem Prozeß verhelfen, so jedenfalls die Behauptung des weisen Zachalis von Babylon (Edelsteine in der Medizin, 30).
Als allgemein günstig für für alle Gerichts- und Vertragssachen gilt der Dienstag. (Praktika des täglichen Lebens, 333)
Lilly
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