"Offizielle Anerkennung des Heidentums". Wo liegt der Sinn?
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"Offizielle Anerkennung des Heidentums". Wo liegt der Sinn?
"Offizielle Anerkennung des Heidentums" - Wo liegt der Sinn?
von Haganrix
Das nachfolgende Dokument habe ich in der geschlossenen Gruppe "Offizielle Anerkennung des Heidentums" veröffentlicht, stelle es jedoch nunmehr auch hier zur Diskussion:
Art. 4 des Grundgesetzes garantiert für alle Menschen in Deutschland die volle Glaubens- und Religionsfreiheit. Von daher bedarf es nicht, wie in religiösen Diktaturen oder halbautoritären Staaten, einer offiziellen Anerkennung. Indes gibt es Religionsgesellschaften mit dem Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, welche nach Art. 140 Grundgesetz i. V. m. Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung anerkannt werden. Das sind die beiden großen christlichen Kirchen, die Jüdischen Gemeinde, und, wie ich vor geraumer Zeit gehört habe, auch die Jehovaszeugen.
Die Konsequenzen einer Verfassung in einer Körperschaft des öfffentlichen Rechts berechtigen keineswegs nur zum Einzug der Kirchensteuer von den Mitgliedern, obwohl diese Konsequenz die bekannteste ist. Vielmehr kann eine Körperschaft auch die Lehrinhalte, also die religiösen Dogmen, für verbindlich erklären. Nach den Staatskrichenverträgen der Bundesländer mit den evangelischen Landeskirchen und den Konkordatsverträgen mit dem Vatikan wie auch dem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde sind diese Religionsgesellschaften auch berechtigt, an den Lehrstühlen der Universitäten den Menschen die Lehr -und Ausbildungsinhalte vorzuschreiben sowie Hochschullehren die Lehr- und Prüfungsberfugnis zu entziehen. Das geschah nicht nur mit der katholischen Professorin Jutta Ranke-Heinemann, welche die Jungfrauengeburt Marias verneinte oder mit dem katholischen Theologieprofessor Klaus Küng, welcher das Unfehlbarkeitsdogma des Pabstes bestritt. Dabei waren sie keine Renegaten, sondern wollten ihren Glauben reformieren.
Mehr tat indes der Göttinger Professor der evangelischen Theologie Gert Lüdemann mit der Veröffentlichung seiner Schrift Der große Betrug - und was Jesus wirklich sagte und tat, erschienen im Verlag von Klampen, Lüneburg 1998. Hier nur das abstract: "Fromm aber skrupellos", so bezeichnet Professor Lüdemann seinen ehemaligen Herrn und Meister. Die Evangelische Landeskirche entzog ihm natürlich die Lehrbefugnis. Und was hat das Bundesverwaltungsgericht dazu gesagt? Außer der Aufgabe der Forschung haben die Religionsgesellschaften auch das Recht der Verkündung. Jetzt also wißt Ihr, was mit einer Verkündungsreligion gemeint ist!
Die Befugnisse, welche einem mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeräumt werden, interessierten (und interessieren!) natürlich auch Geza. Nur ist da mangels Masse nichts zu machen. Auch den Rest des Heidentums würde man wohl nicht einigen können, um 10.000 oder oder mehr Mitglieder nachfolgend in einer Körperschaft verfassen zu können. Sperrungen und Spaltungen sind an der Tagesordnung, die Bereitschaft zur Solidarität und der Wille zur Einheit denkbar gering.
Was kann angesichts dieses Befundes mit dem Postulat "offizielle Anerkennung des Heidentums" sinnvollerweise gemeint sein?
Wer in die Mehrheitsgesellschaft rein hört, bekommt teils die "Naziriecherei", teils Einordnungen als rückständig, hinterwäldlerisch oder bildungsfern zu hören. Das wird ja gezielt so gesteuert, von der EZW (Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen) und anderen Institutionen. Dabei hatte die NPD in der Vorwahlumfrage selbst des Asatru-Forums gerade mal drei Stimmen erhalten!
Ein Problem ist allerdings die Ablehnung von Priestern in großen Teilen des Neuheidentums. Und der Eldaring e.V hat sogar in seiner Satzung das reine Laienprinzip festgeschrieben. Das allerdings legt die gesamte Last der Entwicklung auf die Schultern oft noch unerfahrener Teilnehmer. Wir haben also ein Bildungsproblem!
Was kann vor diesem Hintergrund sinnvollerweise erreicht werden? Der Versuch, mit den theologischen Lehrstühlen der Monotheisten an den deutschen Lehrstühlen zu konkurrieren kommt der Quadratur des Kreises gleich. Wer will denn hier mit jemandem mithalten, der das Latinum, das Graecum hat und auch noch althebräisch kann? Professoren, die "aus der Reihe tanzen", gibt es natürlich (s. o.). Und es gibt das Staatskirchenrecht, mit welchem ihnen die Lehr- und Prüfungsbefugnis entzogen werden kann. Noch Fragen?
Vor diesem bedrückenden Hintergrund bleibt nur noch ein Bereich, in welchem das Heidentum um "offizielle Anerkennung" kämpfen kann und dies auch mit großem Einsatz tun sollte: die Zivilgesellschaft. Dort, liebe Hinterwäldler/innen, rückständige und bildungsferne Menschen, ist unser Wirkungskreis.
Haganrix- Hellenistischer Botschafter
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